Eine Sorge weniger.
Vielleicht auch bei
den Kosten.
Wir helfen mit Leistungsbeschreibung und Angebot. Ob Kosten übernommen werden, entscheidet die zuständige Stelle.
Kostenübernahme anfragenKlarheit schaffen.
Erst klären, dann beauftragen. Lassen Sie sich vor dem Auftrag bestätigen, welche Kosten übernommen werden. Eine pauschale Zusage gibt es nicht.
01 · Pflegebezogene MaßnahmenPflegekasse
Wenn sich das Wohnumfeld für die Pflege verändern muss.
Voraussetzungen ansehen
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können unterstützt werden, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern beziehungsweise die selbstständige Lebensführung unterstützen. Dafür gelten konkrete Voraussetzungen.
Aus dieser Möglichkeit ergibt sich keine pauschale Erstattung einer Entrümpelung. Beschreiben Sie Ihrer Pflegekasse zunächst den Anlass und den pflegebezogenen Bedarf. Wir können anschließend die vorgesehenen Arbeiten und Kosten aufschlüsseln.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums02 · Notwendiger WohnungswechselJobcenter
Wenn ein notwendiger Wohnungswechsel ansteht.
Voraussetzungen ansehen
Bei einem notwendigen oder veranlassten Wohnungswechsel können unter Voraussetzungen bestimmte Umzugs- und Renovierungskosten berücksichtigt werden. Welche Leistungen erforderlich sind, muss mit dem zuständigen Jobcenter geklärt werden.
Das bedeutet nicht, dass jede Räumung oder Entsorgung übernommen wird. Fragen Sie nach einer vorherigen Zusicherung und danach, ob mehrere Angebote oder weitere Nachweise benötigt werden.
Hinweise des Landes Berlin zum Wohnungswechsel03 · Individuelle UnterstützungSozialamt
Wenn Unterstützung für Ihre persönliche Situation nötig ist.
Voraussetzungen ansehen
Wenn das Sozialamt zuständig ist, hängt eine mögliche Unterstützung von der persönlichen Leistungssituation und dem konkreten Bedarf ab. Die Stelle entscheidet, welche Kosten sie anerkennt und welche Unterlagen dafür nötig sind.
Benennen Sie zunächst das Vorhaben, ohne mehr persönliche Informationen weiterzugeben als erforderlich. Wir unterstützen mit der Beschreibung der beabsichtigten Arbeiten. Eine rechtliche Leistungsprüfung übernimmt Raumhand nicht.
So gehen Sie es an.
- 01
Anlass klären
Fragen Sie Ihre zuständige Stelle nach Voraussetzungen und Unterlagen.
- 02
Angebot einreichen
Wir besichtigen kostenlos und beschreiben die Arbeiten mit Kosten.
- 03
Entscheidung abwarten
Klären Sie Zusage, Eigenanteil und Abrechnung vor der Beauftragung.